Den Hausrat versichern. Aber richtig!

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„My home is my castle”. Obwohl dieses Sprichwort dem Englischen entsprang, können wir dies auch in Deutschland gut nachvollziehen: Mein Zuhause ist mein Reich. Schließlich möchte man sich in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus, Loft oder Apartment nicht nur wohl, sondern auch sicher fühlen. Das gilt auch für die Wertsachen und Wertgegenstände, die man in Schränken, in Schubladen oder im Sekretär verstaut. Vielleicht ist der Sekretär ja selbst ein kleines Vermögen wert – und sollte versichert sein, wenn man eines Abends voller Entsetzen feststellen muss, dass die Tür aufgebrochen ist, die Wohnung abgebrannt oder unter Wasser steht.

Deshalb besitzen über drei Viertel aller Haushalte in Deutschland eine sogenannte Hausratversicherung. Die schützt die liebsten Dinge nämlich nicht nur vor Feuer, Wind und Wasser – sondern eben auch vor Einbrechern. Und bei über 150.000 gemeldeten Fällen im Jahr ergibt der Abschluss einer Hausratversicherung mehr als Sinn. Umfragen zeigen, dass in 30% aller Wohnungen und Häuser immer noch höhere Bargeldsummen, Wertpapiere und Co. in Verstecken schlummern. Leider sind diese Verstecke für Langfinger meist ganz einfach zu finden und daher mehr als ungeeignet.

Die 5 häufigsten Fragen von Versicherten. Beantwortet von einem Experten.

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Welche Wertgegenstände sind eigentlich mitversichert? Und gibt es irgendetwas zu beachten, wenn ich eine Hausratversicherung abschließen möchte? Was wird mir als Versicherter bei einem Einbruch ersetzt? Keiner könnte diese Fragen besser beantworten als ein Experte aus der Branche. Und genau deshalb haben wir einem Versicherungs-Fachmann die 5 häufigsten Fragen rund um die Hausratversicherung gestellt. Die Antworten gibt’s übersichtlich zusammengefasst für Sie zum Nachlesen. Und gratis obendrauf noch ein paar wertvolle Tipps, die Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung unbedingt beachten sollten.

„Welche Gegenstände sind in einer Hausratversicherung eigentlich versichert?“

Eine Frage, die man als Versicherungs-Fachmann sicherlich am meisten hört. Die gute Nachricht zuerst: Generell sind alle Ihre Gegenstände, die sich in Ihren vier Wänden befinden, in einer Hausratversicherung bei Diebstahl, Brand-, Leitungswasser- und Sturmschaden abgesichert. Wenn es jemand in einem Beratungsgespräch etwas genauer wissen möchte, liste ich immer 4 anschauliche Kategorien auf:

Gebrauchsgegenstände: Zu den Gebrauchsgegenständen gehören vor allem Unterhaltungs-Elektronik und Haushaltsgeräte, die z. B. auf dem Schwarzmarkt von Dieben leicht wieder zu Geld gemacht werden können. Darunter fallen Fernseher, Hifi- und Stereoanlagen, Spielekonsolen und PCs bzw. Laptops und Smartphones. Aber auch Küchengeräte, die unter Umständen mehrere hundert Euro wert sind – und sich ganz leicht auf Bieterplattformen im Internet verhökern lassen.
Sammlerstücke: Darunter fallen Briefmarken, Kunstgegenstände aller Art wie Gemälde, Plastiken und Sammlermünzen. Die zählen übrigens nicht zum Bargeld, da ihr tatsächlicher Wert den eigentlichen Zahlungswert ja übersteigt. Ach ja und dann wären da noch Medaillen, Pokale und solche Sachen, die gesammelt werden.
Tipp: Ihr Hausrat gewinnt in der Regel mit der Zeit an Wert. Soll heißen: Über die Jahre sammeln sich mehr und mehr Gegenstände in Ihrer Wohnung an. Wenn Sie Ihre Hausratversicherung abschließen, sollte Ihre Versicherungssumme nicht zu niedrig angesetzt sein. Ansonsten kann es passieren, dass nach ein paar Jahren die Erstattungssumme Ihrer Police zu niedrig ist. Grundsätzlich kann ich nur empfehlen, von Zeit zu Zeit einen Versicherungscheck zu machen, denn neue Tarife bringen zuweilen auch Vorteile bei den versicherten Gefahren und Leistungen.
Wertgegenstände und Wertsachen: Dazu zählen natürlich Sparbücher, Bargeld, Wertpapiere und auch Urkunden. Aber auch Schmuck, Edelsteine und Edelmetalle aller Art. Was viele vergessen: auch Geld- und Kreditkarten können nach einem Einbruch fehlen. Und wenn diese in falsche Hände gelangen, sind die Konten ruckzuck leergeräumt. Ein sehr spezielles Thema sind zum Beispiel Uhren. Bis zu einem bestimmten Wert zählen sie genau genommen als Schmuck. Bei über 1.000 Euro sieht die Versicherung den teuren Zeitmesser als Wertsache – da sollte man dann ganz genau im Tarif nachschauen, wie viel man vom Wert ersetzt bekommt und ob man diese im Vorfeld der Versicherung besser meldet.
Einrichtungsgegenstände: Ich muss Ihnen eingestehen, dass Diebe eher selten das schwere Wohnzimmersofa stibitzen. Aber man darf nicht vergessen, dass diese auch durch Brand oder Wasser zerstört werden können. Ich kenne viele Kunden, die alte und besonders wertvolle Möbel in ihrer Wohnung stehen haben. Dazu kommt mir auch immer häufiger zu Ohren, dass Einbrecherbanden ganz gezielt in Häuser und Wohnungen einsteigen, in denen Design- und Einzelstücke zur Einrichtung gehören. Zum Beispiel fallen mir da Stühle, Sessel oder Teppiche aus den 50er und 60er Jahren ein. Oder auch Anrichten und Sideboards, die mehrere tausend Euro wert sind.

„Wo soll ich meine Wertgegenstände am besten aufbewahren?“

Für große Möbel stellt sich diese Frage natürlich nicht. Die stehen schließlich an Ort und Stelle. Aber bei Wertsachen gilt: Ein Wertschutzschrank ist die erste Wahl. Erschreckenderweise bunkern viele immer noch ihr Erspartes im Strumpf oder in der Matratze. Geldkassetten im Schreibtisch sind leider auch ganz einfach einzupacken. Tresore und Schutzschränke sind deshalb meine klare Empfehlung. Entweder man entscheidet sich für einen eingebauten Tresor oder einen freistehenden Schutzschrank. Der sollte wiederum mindestens 200 Kilogramm wiegen. Schutzschränke schützen übrigens nicht nur vor Einbruch, sondern auch vor den Elementen wie Feuer oder Wasser.

Tipp:

Wer keinen 200-kg-Panzerstahlschrank in seinem Schlafzimmer stehen haben möchte, bringt seine Wertpapiere und Zahlungsmittel einfach in ein Schließfach auf der Bank.

„Welchen Betrag erstattet mir die Versicherung bei einem Diebstahl?“

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Das ist eine knifflige Frage – und genau deshalb so berechtigt. Schlussendlich gilt erst einmal, dass Ihnen Ihre Gegenstände zum Neuwert erstattet werden. Schließlich müssen Sie den Fernseher ja durch ein Modell in gleicher Art und Weise ersetzen. Etwas schwieriger wird es da bei Bargeld und Wertsachen, wie den vorhin schon erwähnten Uhren. Diese unterliegen den sogenannten Erstattungshöchstgrenzen. Diese Höchstgrenzen können je nach Tarif bei nur 20, 40 oder zum Beispiel 50 Prozent des tatsächlichen Wertes liegen. Abgesehen davon: Nostalgie- und Erinnerungswerte beachten Hausratversicherer übrigens nicht. Das Wachsmalbild Ihrer Urgroßoma hat zwar für Sie einen hohen Wert, aber der tatsächliche Wert ist dann doch sehr, sehr gering.

Tipp: Ein genauer Blick ins Kleingedruckte (genauer gesagt auf den Erstattungshöchstbetrag) der Hausratversicherung kann sich hier extrem für Sie lohnen. Wenn Sie keine oder nur wenige Wertsachen haben, ist ein einfacher Tarif oftmals schon ausreichend. Entscheiden Sie sich für einen besonders leistungsstarken Tarif, wenn Sie viele und vor allem teure Wertsachen oder hohe Bargeldbeträge in der Wohnung haben. Ist Ihr Hausrat durchschnittlich ausgestattet, können Sie die Versicherungssumme anhand einer Quadratmeter-Pauschale von 650 EUR pro qm Wohnfläche berechnen. Achten Sie daher unbedingt darauf, die korrekte Wohnfläche anzugeben. Ihr Vorteil: Ab einer Versicherungssumme von mindestens 650 EUR je qm Wohnfläche entfällt im Schadensfall ein Abzug wegen Unterversicherung. Das heißt, jeder Schaden wird voll ersetzt, bis zur Höhe der Versicherungssumme. Bei Sammlungen (zum Beispiel von Briefmarken oder Eisenbahnen) reichen 650 EUR je qm Wohnfläche nicht aus. Die Versicherungssumme sollten Sie daher entsprechend erhöhen. Setzen Sie die Versicherungssumme deshalb so fest, dass sie dem Betrag entspricht, den Sie für die Neuanschaffung Ihres gesamten Hausrats aufwenden müssten.

„Wie beweise ich, dass mir etwas gestohlen wurde?“

Vielen Kunden wird zum Verhängnis, dass sie nicht belegen können, wie hoch der Wert der Gegenstände war, die gestohlen wurden. Bei Einrichtungsgenständen wie Elektronik oder Möbeln reicht hier in der Regel der Kaufbeleg, ein Foto oder Ähnliches. Ich kann meinen Versicherten deshalb immer nur raten, alles abzuheften und abzufotografieren, was im Fall der Fälle ersetzt werden soll. Bei Bargeld ist das natürlich etwas schwieriger. Generell sollten Sie Ihre Police nicht nur nach den Quadratmetern in der Wohnung wählen, sondern überschlagen, wie viel Ihr Hausrat wirklich wert ist.

Tipp:

Mein Rat ist, einzelne Gegenstände und Wertsachen von hohem Wert Ihrer Versicherung separat zu melden. Diese werden dann in den Versicherungsvertrag mit aufgenommen. Und so wissen beide Parteien, welcher Wert bei einem Verlust zu ersetzen ist.

„Hausratversicherung ist gleich Hausratversicherung – oder doch nicht?“

Wer aufmerksam gelesen hat, wird selbst feststellen, dass es dann doch nicht ganz so einfach ist. Wenn Sie einen kleinen Hausrat (zum Beispiel in jungen Jahren als Student oder Auszubildender) haben, kann ein Basis-Tarif völlig ausreichen. Plus-Tarife – mit besonders vielen Leistungen und höheren Entschädigungsgrenzen – lohnen sich wiederum für Familien, Hausbesitzer und Menschen, die mehr Wertsachen, hochwertige Möbel oder Sammlungen besitzen und auch gegen Trickdiebstähle abgesichert sein wollen.

Tipp: Wie so oft im Leben lohnt es sich, wenn Sie das Preis-Leistungs-Verhältnis Ihrer Hausratversicherung auf Herz und Nieren prüfen. Es schadet nie, das Kleingedruckte etwas unter die Lupe zu nehmen und sich vielleicht doch für einen besseren Tarif zu entscheiden.

Die beste Antwort auf alle Fragen: die Hausratversicherung der WGV.

Wer sich über Einbrüche, Leitungswasser- oder Brandschäden nicht den Kopf zerbrechen will, liegt übrigens mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis der WGV Hausratversicherung goldrichtig. Von Basis bis Plus-Tarif gibt’s die nämlich von besonders günstig bis besonders leistungsstark. Und falls eben doch einmal die Vase aus der Ming-Dynastie, der Pollock von der Wand oder der Grill im Garten geklaut wurde, können Sie sich einfach zurücklehnen und den Schaden ruhigen Gewissens Ihrer WGV Versicherung melden.

Hier geht’s zur Hausratversicherung der WGV: