Glasversicherung

Die perfekte Ergänzung: unsere Glasversicherung.

... weil Scherben manchmal kein Glück bringen.

Ihre normale Hausratversicherung deckt keine Schäden an den Verglasungen Ihrer Wohnung oder Ihres Einfamilienhauses ab, aber mit unserer separaten
wgv Glasversicherung können Sie sämtliche Verglasungen von Fenstern, Türen, Glaswänden, Wintergärten und Möbeln gegen Glasbruch versichern – so sind sämtliche Glasscheiben rundum bestens gegen Schäden geschützt.

Die Haushaltsglasversicherung umfasst:

1. Gebäudeverglasung

Glas- und Kunststoffscheiben (Normal- und Isolierverglasungen) von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetter- schutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Glas-/Kunststoffab- deckungen von Sonnenkollektoren; Lichtkuppeln; Glasbausteine; Profilbaugläser.

2. Mobiliarverglasung

Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen; Stand-, Wand- und Schrankspiegel; Glasplatten; Aquarien/Terrarien; Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten; Glaskeramik-Kochflächen. Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten sind bis 2.500 EUR mitversichert.
Nicht versichert sind Beleuchtungskörper.

Unsere Pauschalversicherungen

Für das gesamte Gebäude (Variante A)

Versichert sind alle mit dem Gebäude fest verbundenen Außen- und Innenscheiben aus Glas oder Kunststoff, Profilbaugläser, Glasbausteine, Betongläser und Dachverglasungen, ausgenommen Werbeanlagen sowie die besonders zur Versicherung zu beantragenden Gegenstände.

Bei Mehrfamilienhäusern sind Außen- und Innenverglasungen von gewerblich genutzten Räumen nicht mitversichert.

Für Räume/Gebäudeteile, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (Variante B)

Der Versicherungsumfang weicht insofern von der Variante A ab, als dass die genannten Sachen nur versichert sind, sofern sie zu Räumen oder Gebäudeteilen gehören, die dem allgemeinen Gebrauch dienen (z. B. Treppenhäusern, Gemeinschafts-, Keller- und Bodenräumen, von Windfängen und Wetterschutzvorbauten).

Besonders zur Versicherung zu beantragenden Gegenstände bei Pauschalversicherung A oder B:

  • Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten (z.B. Motivdarstellungen durch Glasmalerei, Ätzung und Schliff, Blei- und Messingverglasung mit künstlerischer Bearbeitung) sind gemäß Klausel 2 AGlB bis 2500 EUR mitversichert. Die Entschädigungsgrenze kann gegen Beitragszuschlag erhöht werden.
  • Die Abdeckung von Sonnenkollektoren kann gegen Beitragszuschlag mitversichert werden.

Das übernimmt Ihre Glasversicherung für Sie:

  • Ersatz bei Glasbruch durch eigenes oder fremdes Verschulden
  • Kosten für Lieferung und das Einsetzen der neuen Scheibe
  • falls erforderlich: Kosten für Notverglasungen



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