Gewässerschadenhaftpflicht

Unsere Haftpflichtversicherung für spezielle Anforderungen.

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung schützt Inhaber von Öltanks vor den mittelbaren und unmittelbaren Folgen der Veränderung von Gewässern einschließ- lich Grundwasser durch Öl. Im Schadenfall haften Sie nach § 22 Wasserhaushalts- gesetz, und zwar unabhängig davon, ob Sie schuld sind.



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