Bauherrenhaftpflicht
Unsere Haftpflichtversicherung für spezielle Anforderungen.
Mit der Vergabe des Bauauftrages wird im allgemeinen die Haftung des Bauherrn weitgehend auf die Bauunternehmer abgewälzt. Abgesehen davon, dass Sie als Bauherr immer noch selber haften können, wenn etwa ein Bauunternehmer leistungsunfähig wird oder gewisse Risiken nicht oder nicht ausreichend versichert hat, gibt es eine große Anzahl von Möglichkeiten, dass Sie die Haftung wegen unvorsichtiger Auswahl von Bauunternehmern oder Architekten treffen kann.
Ferner droht Ihnen eine Haftung, wenn Sie Verstöße des Architekten oder der Bauunter- nehmer dulden. Keinesfalls sollten Sie darauf vertrauen, dass der Bauunternehmer von sich aus alles Erforderliche veranlasst. Vielmehr haften Sie selber für eine unzureichende Überwachung. Bei Missständen die sich ergeben, müssen Sie selber für die erforderlichen Maßnahmen zur Behebung der Mängel sorgen.


