Freiheit genießen, sicher fahren: Die WGV Zweirad-Versicherungen

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Zweiräder im Überblick

Freiheit genießen, sicher fahren: Die WGV Zweirad-Versicherungen

Jedes Abenteuer auf dem Fahrrad oder dem Motorrad ist einzigartig - genau wie Ihre Bedürfnisse an eine Versicherung. Deshalb haben wir eine Übersicht der WGV Zweirad-Versicherungen zusammengestellt, die nicht nur sicher sind, sondern auch Preis-Leistungs-Sieger.

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Focus Money Ausgabe 36/2023

Die Unterschiede zwischen Zweirädern

Was sind Zweiräder?

Zweiräder können sehr unterschiedlich sein. Aber folgende Eigenschaften zeichnen die meisten Fahrzeuge dieser Kategorie aus:

  • Zwei Räder
  • Elektromotor mit einer Leistung von bis zu 11 kW oder Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³
  • Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h bis 300 km/h
  • Führerscheinklasse AM oder höher. Ausnahmen: Mofa, S-Pedelec, E-Scooter und ähnliches
  • Meistens Helmpflicht
  • Motorrad sind steuerpflichtig. Alle Kleinkrafträder, kleinere Zweiräder und Roller, sowie Leichtkrafträder sind nicht steuerpflichtig.
  • Alle kleineren Zweiräder benötigen keine Hauptuntersuchung

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von diesen Grundmerkmalen. Zum Beispiel können ältere Modelle aus der DDR, die Geschwindigkeiten von 40 oder sogar 60 km/h erreichen. Es gibt auch dreirädrige Varianten von Zweirädern, wie Krankenfahrstühle oder dreirädrige Fahrzeuge.

Jedes dieser Fahrzeuge hat seine eigenen Vorteile und Besonderheiten, die zu unterschiedlichen Bedürfnisse und Lebensstilen passen. Hier erfahren Sie alles über die technischen Details, die notwendigen Führerscheine und die besten Einsatzmöglichkeiten für jedes Modell.

Zweiräder im Detail

Moped, Mofa, Mokick oder Roller?

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wo der Unterschied zwischen Moped, Mofa, Mokick oder Roller liegt? Die Unterschiede sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Wir fassen die einzelnen Fahrzeugtypen und ihre Besonderheiten auf einen Blick zusammen.

Mofa Moped Roller Mokick Leichtkraftrad Motorrad
Maximale Anzahl von Sitzen 2 2 2 2 2 2
Maximale Geschwindigkeit 25 km/h 45 km/h 45 km/h 45 km/h Keine Begrenzung 300 km/h
Fußstütze Pedale Pedale Trittbretter Fußrasten, Trittbretter Fußrasten Fußrasten, Trittbretter, Tretkurbel
Führerschein Prüfbescheinigung AM AM AM A1 A
Mindestalter 15 16 (teilweise 15) 16 16 16 18

Motorrad

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Ein Motorrad ist gewöhnlich ein einspuriges Kraftfahrzeug mit zwei Rädern und einem oder zwei Sitzplätzen. Es kann mit oder ohne Beiwagen gefahren werden. Motorräder haben einen Hubraum von mehr als 50 cm³ und eine Mindestgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Das erste Fahrzeug, das dem Motorrad ähnelte, war ein Reitwagen mit Stützrädern an den Seiten, um ein Umkippen zu verhindern. Motorräder können in der Regel schneller fahren als Autos. Seit dem Jahr 2000 produzieren jedoch alle weltweiten Hersteller nur noch Motorräder, die Geschwindigkeiten von bis zu 300 km/h pro Stunde erreichen können.

Zur passenden Versicherung

Leichtkraftrad-/roller

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Krafträder mit einem Hubraum von 50 ccm bis 125 ccm werden als Leichtkrafträder klassifiziert. Sie dürfen eine maximale Leistung von 11 kW haben und können mit der Führerscheinklasse A1 bzw. 1B oder der Klasse B 196 gefahren werden. Besonders Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren bevorzugen sie, da sie noch nicht alt genug für die Fahrerlaubnisklassen A2 bzw. A sind. Nur Personen, die vor dem 1. April 1980 ihren Pkw-Führerschein erworben haben, dürfen Leichtkrafträder ohne weitere Prüfung nutzen. Seit dem 19. Januar 2013 dürfen Fahrer unter 18 mit dem Leichtkraftrad schneller als 80 km/h fahren. Jedoch wird bei einer Leistung von mehr als 11 kW die Fahrerlaubnisklasse A benötigt.

Zur passenden Versicherung

Roller

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Der Roller unterscheidet sich optisch deutlich von Moped, Mofa und Mokick. Im Gegensatz zu anderen Zweirädern verfügt er über einen markanten, tiefen Durchstieg, auf dem der Fahrer bequem seine Füße abstellen kann. Der Roller wird als die moderne Weiterentwicklung des Mopeds betrachtet und ist das zweitbeliebteste Kleinkraftrad unter den Zweirädern.

Traditionell werden Roller von einem Verbrennungsmotor angetrieben. In den letzten Jahren sind jedoch vermehrt Rollermodelle mit einem Elektromotor auf dem Markt erschienen – sogenannte Elektroroller oder E-Roller.

Roller gelten als Zweiräder, solange ihr Hubraum 50 cm³ nicht überschreitet. Viele Rollermodelle haben jedoch einen größeren Hubraum und können höhere Höchstgeschwindigkeiten erreichen. Diese Roller werden als Leichkraftroller eingestuft.

Zur passenden Versicherung

Mokick

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Das Mokick ähnelt sowohl dem Moped als auch dem Mofa recht stark. Sein Name setzt sich aus den Wörtern "Motor" und "Kickstarter" zusammen. Dies verdeutlicht das markante Merkmal dieses Fahrzeugtyps: Anstelle von Pedalen verfügt das Mokick über einen Kickstarter, der zum Starten des Motors verwendet wird. Anders als bei einem Moped hat ein Mokick Fußrasten daher kann es nicht durch manuelles Treten mit Pedalen fortbewegt werden, falls der Motor ausfällt.

Zur passenden Versicherung

Moped

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Das Moped ist vermutlich das bekannteste und beliebteste Zweirad Sein Name, der aus den Wörtern "Motor" und "Pedale" besteht, deutet bereits auf eine der wichtigsten Eigenschaften dieses Fahrzeugs hin.

Die Pedale sind ein entscheidender Teil des Mopeds und können dazu verwendet werden, den motorisierten Antrieb zu unterstützen. Auf diese Weise kann das Moped auch dann fortbewegt werden, wenn der Motor ausfällt oder der Treibstoff verbraucht ist. Außerdem dienen die Pedale als Rücktrittbremse und als Fußstütze.

Zur passenden Versicherung

Historische Fahrzeuge

Zusätzlich dazu gelten für einige historische Fahrzeugmodelle spezifische Regelungen, die sie den Zweirädern zuordnen und eine Mopedversicherung erforderlich machen.

Hier ist jeweils eine individuelle Prüfung erforderlich. Wir benötigen dazu eine Kopie der Betriebserlaubnis bzw. der Fahrzeugpapiere.

Beliebtester Klassiker sind Fahrzeuge der ehemaligen DDR

Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h, die in der ehemaligen DDR hergestellt wurden und vor dem 28. Februar 1992 in Betrieb genommen wurden, werden ebenfalls den Kleinkrafträdern zugeordnet. Auch für diese historischen Modelle genügt ein Führerschein der Klasse AM.

Mofa

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Wie das Moped gehört auch das Mofa zur Kategorie „Fahrräder mit Motorantrieb oder Hilfsmotor“. Dies wird durch den Namen dieses Fahrzeugtyps deutlich, der sich aus den ersten Silben der Wörter "Motor" und "Fahrrad" zusammensetzt. Das Mofa weist innerhalb der Klasse der Zweiräder einige spezifische Merkmale auf.

Im Gegensatz zu anderen Zweirädern, deren Höchstgeschwindigkeit auf 45 km/h beschränkt ist, darf das Mofa maximal 25 km/h erreichen. Um ein Mofa fahren zu dürfen, ist lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich. Das Mindestalter für den Fahrer beträgt 15 Jahre.

Besonderheit Leichtmofa:

Es gibt eine Variante, die als Leichtmofas bekannt ist. Diese Fahrzeuge besitzen alle Merkmale eines regulären Mofas, jedoch dürfen sie nur eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen. Im Gegensatz zu Mofas besteht für Leichtmofas keine Helmpflicht. Rechtlich betrachtet werden Leichtmofas wie normale Mofas behandelt.

Für eine definitive Aussage benötigen wir auch hier eine Kopie der Betriebserlaubnis.

Zur passenden Versicherung

S-Pedelec

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S-Pedelecs sehen aus wie Fahrräder sind aber als Kraftfahrzeuge zu betrachten und fallen in die gleiche Klasse wie Roller, Moped oder Mokick bis 45km/h.

Sie haben eine elektrische Motorunterstützung. Der Name "S-Pedelec" setzt sich aus den englischen Wörtern "Speed Pedal Electric Cycle" zusammen. Ähnlich wie Mopeds oder Roller können S-Pedelecs eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erreichen.

Im Gegensatz zu E-Bikes unterstützt der Motorantrieb eines S-Pedelecs den Fahrer nur dann, wenn dieser gleichzeitig in die Pedale tritt.

Zur passenden Versicherung

Elektrokleinstfahrzeuge / E-Scooter

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Elektrokleinstfahrzeuge, wie E-Scooter und Segways, unterscheiden sich äußerlich hauptsächlich durch folgendes Merkmal von anderen Zweirädern: Sie haben in der Regel keinen Sitz. Diese Fahrzeuge werden normalerweise im Stehen gefahren, wobei der Fahrer sich an einer hüfthohen Stange festhält, die auch zum Lenken dient.

Zusätzlich dazu ist die Höchstgeschwindigkeit von Elektrokleinstfahrzeugen geringer als bei üblichen Zweirädern. Statt 45 km/h beträgt sie hier 20 km/h. Aufgrund dieser Unterschiede stellen Elektrokleinstfahrzeuge eine eigene Fahrzeugklasse dar. Trotzdem benötigen auch sie eine spezielle Versicherung und ein entsprechendes Versicherungsplakette.

Der Name "E-Scooter" stammt aus dem Englischen und steht für "Electric Kick Scooter". Diese elektrischen Roller dürfen in Deutschland eine Geschwindigkeit von bis zu 20 km/h nicht überschreiten, um am Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Es besteht keine Helmpflicht, und ein Führerschein ist nicht erforderlich. Personen ab 14 Jahren dürfen E-Scooter führen, jedoch dürfen sie nicht auf Gehwegen verwendet werden.

Zur passenden Versicherung

Krankenfahrstühle

Krankenfahrstühle sind speziell auf die Bedürfnisse körperlich eingeschränkter Menschen ausgelegt.

Sie dürfen eine maximale Geschwindigkeit von 15 km/h erreichen. Ab einer Geschwindigkeit von 6 km/h benötigen sie – ähnlich wie Zweiräder oder motorisierte Fahrräder – eine Versicherung mit einem entsprechenden Kennzeichen.

Krankenfahrstühlen dürfen auf Gehwegen und in Fußgängerzonen verwendet werden, solange sie Schrittgeschwindigkeit einhalten. Sie haben nur einen Sitzplatz.

Sollten Sie einen Krankenfahstuhl aus der Zeit vor 2002 besitzen, reichen Sie uns bitte eine Kopie der Betriebserlaubnis ein.

PKW die auf 25km/h begrenzt sind, sind keine Krankenfahrstühle. Diese Fahrzeuge müssen als normaler PKW versichert werden.

Zur passenden Versicherung

Elektrokleinstfahrzeuge der Klasse L6e

Sofern Sie ein Elektrokleinstfahrzeuge der Klasse L6e besitzen ist es erforderlich dies über die Mopedversicherung zu versichern.

Zur passenden Versicherung

Passende Versicherungen

Die passende Versicherung für Ihr Zweirad

So unterschiedlich die einzelnen Fahrzeugtypen sind, so variabel sind auch die benötigten Versicherungen, die dafür sorgen, dass Sie stets sicher und geschützt unterwegs sind. Bei der WGV haben diese aber eines gemeinsam: Sie sind Preis-Leistungs-Sieger!

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